Trauungen

Von den Standesbeamten und Bürgermeistern (Eheschließungsstandesbeamten) werden Trauungen von Montag bis Samstag durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten zusätzliche Gebühren anfallen (Freitagnachmittag + 140,-- € und Samstag + 160,-- €).

 

Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen.

Neben den vorzulegenden Unterlagen ist eine sogenannte Eheanmeldung (früher Aufgebot) notwendig. Um eine diesbezügliche Terminabsprache mit dem Standesamt wird gebeten (telefonisch).

 

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung nötig:


In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie

beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten und volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

  • Neuer beglaubigter Ausdruck/neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes und kostet 12,-- €


Wenn Sie bereits verheiratet waren, beachten Sie bitte folgendes:

    • Neuer beglaubigter Ausdruck/neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes und kostet 12,-- €

 

    • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe:

      In der Regel ist dies nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine neue Eheurkunde bzw. ein neuer beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift
      aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (Gebühr 12,-- €).

      In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
    • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.


Für alle Ehewilligen sind neben den vorgenannten Unterlagen außerdem vorzulegen

  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der 
    Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie bei der jeweiligen Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
  • Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie als Eltern eingetragen sein. (Gebühr 12-- €)
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
  • Bargeld für Gebühren . Sie können auch mit Euroscheckkarte  bezahlen, nicht jedoch mit Kreditkarte.