Voraussetzungen für Wahlhelfer/innen*
- Sie müssen wahlberechtigt sein.
- Sie müssen am Wahltag das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
- Für die meisten Wahlen müssen Sie eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei Kommunal- und Europawahlen können auch EU-Bürger*innen mitwirken.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular "Anmeldung zum Wahlhelfer/zur Wahlhelferin".